Kampagnenseite der IG Metall · Bezirk Niedersachsen-Sachsen-Anhalt igm-entgelt-bei-vw.de
Stand · Juni 2026

Ein modernes Entgeltsystem

transparent/fair/für alle da.

IG Metall und Unternehmen schaffen ein neues Entgeltsystem bei der Volkswagen AG. Das ist die größte tarifliche Neugestaltung der letzten 30 Jahre. Das Ziel: ein modernes Entgeltsystem für die Anforderungen von morgen – faire Bezahlung, transparente Eingruppierung und eine Abbildung der Arbeitswelt von Gegenwart und Zukunft.

Volkswagen – Modernes Entgeltsystem

Woher wir kommen

Seit November 2025 verhandeln die IG Metall und die Arbeitgeberseite der Volkswagen AG über die Neugestaltung des Entgeltsystems. Bevor wir erklären, was dabei genau passiert, lohnt sich ein Blick zurück.

September 2024
Historische Tarif­auseinander­setzung beginnt
Dezember 2024
Tarifeinigung mit Beschäftigungs­sicherung
November 2025
Verhandlungen zum modernen Entgeltsystem starten
Heute · Juni 2026
Wir gestalten die Reform mit

September und Dezember 2024 – eine historische Tarifauseinandersetzung

Volkswagen stand vor einer Zäsur, wie es sie in der Geschichte des Unternehmens kaum gegeben hatte. Zehntausende Kolleginnen und Kollegen hätten ihre berufliche Zukunft und Existenz unmittelbar verloren. IG Metall, Betriebsrat und Belegschaft haben das gemeinsam verhindert – möglich war das nur durch Solidarität und entschlossenes Auftreten.

  • Keine Werksschließungen
  • Keine Massenentlassungen
  • Keine Entgeltkürzung mit dem Rasenmäher
~30
Jahre Tradition
Die Beschäftigungs­sicherung wurde wieder in Kraft gesetzt
2030
Unkündbar gesichert
Beschäftigung garantiert bis mindestens Ende 2030
1 Mrd. €
an Beschäftigte
1 Milliarde an die Belegschaft, wenn es keine Anschluss­regelung nach 2030 gäbe

Vom Tarifergebnis 2024 zur Neugestaltung des Entgeltsystems

Teil des Tarifergebnisses von 2024 ist die Vereinbarung, ein neues Entgeltsystem zu schaffen. Das bisherige System ist über viele Jahrzehnte gewachsen und bekommt nun ein Update, damit es auch in Zukunft trägt. Ziel ist ein Entgeltsystem, das modern, transparent und fair ist.

Die wichtigste Antwort vorweg

Niemand wird durch die Einführung des neuen Entgeltsystems beim tariflichen Monatsentgelt schlechter gestellt.

Dafür sorgt die vereinbarte Besitzstandsregelung – fester Bestandteil des Tarifergebnisses 2024.

Warum das System ein Update braucht

Das bestehende Entgeltsystem ist historisch gewachsen. Es stammt aus einer Zeit, in der Arbeit bei Volkswagen noch deutlich stärker in klassische Kategorien aufgeteilt wurde: hier der direkte Bereich, also vor allem die Produktion, dort der indirekte Bereich, also zum Beispiel Verwaltung, Planung, Entwicklung oder unterstützende Aufgaben. Diese Trennung spiegelt sich bis heute in der Unterscheidung zwischen Lohn und Gehalt wider.

Für ein modernes Industrieunternehmen und das dazugehörige Entgeltsystem ist diese Trennung nicht mehr zeitgemäß. Arbeit hat sich stark verändert. Produktionsprozesse sind digitaler geworden, Verwaltung und Fertigung greifen enger ineinander, technische Berufe haben sich weiterentwickelt, neue Aufgaben sind entstanden. Viele Tätigkeiten lassen sich heute nicht mehr sauber in alte Kategorien einordnen. Deshalb braucht es ein Entgeltsystem, das zur heutigen Arbeitswelt bei Volkswagen passt. In Zukunft ist damit die Durchlässigkeit zwischen dem direkten und dem indirekten Bereich gegeben.

Zentrale Leitfragen, die wir in den Verhandlungen klären:

  • Welche Arbeitsaufgaben werden bei der Volkswagen AG künftig gebraucht?
  • Wie werden Tätigkeiten bewertet – und welche Anforderungen spielen eine Rolle?
  • Wie wird sichergestellt, dass gleiche und vergleichbare Arbeit nachvollziehbar eingeordnet wird?
  • Wie entsteht ein System, das auch neue Berufsbilder, veränderte Arbeitsprozesse und künftige Entwicklungen besser abbilden kann?
  • Wie sehen Entwicklungsmöglichkeiten künftig aus?
  • Wie gelingt der Übergang vom alten zum neuen Entgeltsystem?

Für wen der Volkswagen-Haustarifvertrag gilt

Der Volkswagen-Haustarifvertrag ist einer der größten Firmentarifverträge in Deutschland. Genau deshalb ist die Neugestaltung des Entgeltsystems ein so großes und wichtiges Projekt.

Sechs Volkswagen-AG-Standorte
  • Braunschweig
  • Emden
  • Hannover
  • Kassel
  • Salzgitter
  • Wolfsburg
Drei sächsische Standorte
  • Chemnitz
  • Dresden
  • Zwickau
Tochterunternehmen
  • VW Financial Services
  • VW Immobilien
  • dx.one

Der Volkswagen-Haustarifvertrag gilt für die Beschäftigten der Volkswagen AG an den Standorten Braunschweig, Emden, Hannover, Kassel, Salzgitter und Wolfsburg. Darüber hinaus kommt die Neuregelung auch bei Beschäftigten der Volkswagen Financial Services, der Volkswagen Immobilien und der dx.one zur Anwendung. Auch bei den drei sächsischen Volkswagen-Standorten Chemnitz, Dresden und Zwickau wird das neue Entgeltsystem in Kraft treten.

Unsere vier Kernaussagen zum neuen Entgeltsystem

Die Einführung eines neuen Entgeltsystems ist eine Reform für Jahrzehnte. Es muss zur Industrie der Zukunft passen – zu Elektromobilität, Software, Batteriezellen, neuen Berufsbildern. Aber: Es muss zu den Menschen passen, die es jeden Tag mit ihrer Arbeit füllen.

01

Eure Expertise sitzt mit am Tisch

Eure betrieblichen und hauptamtlichen Expertinnen und Experten aus den Standorten sitzen für die IG Metall mit am Verhandlungstisch und arbeiten täglich an der Ausgestaltung des modernen Entgeltsystems.

02

Niemand wird schlechter gestellt

Für alle aktuell Beschäftigten der Volkswagen AG gibt es einen doppelten Boden – niemand verliert durch die Einführung des neuen Entgeltsystems etwas bei seinem tariflichen Monatsentgelt.

03

Schluss mit Unterscheidung von Lohn und Gehalt

Wir überwinden die Unterscheidung von Lohn und Gehalt, von Arbeitssystemen und Tätigkeitsbeschreibungen. Es gibt zukünftig ein System für alle – ob im direkten Bereich, etwa in der Produktion, oder im indirekten Bereich, etwa in Verwaltung und Forschung.

04

Verständlicher, transparenter und fairer

Wir räumen bei der Neugestaltung des Entgeltsystems deutlich auf, reduzieren Komplexität und wollen künftige Eingruppierungen fairer und nachvollziehbarer gestalten. Die neuen Berufsbilder werden klarer beschrieben, Arbeitsaufgaben detaillierter und präziser abgebildet.

Worum es wirklich geht

Das bestehende Entgeltsystem ist historisch gewachsen. Es stammt aus einer Zeit, in der Arbeit bei Volkswagen noch deutlich stärker in klassische Kategorien aufgeteilt wurde: hier der direkte Bereich, also vor allem die Produktion, dort der indirekte Bereich, also zum Beispiel Verwaltung, Planung, Entwicklung oder unterstützende Funktionen. Diese Trennung spiegelt sich bis heute in der Unterscheidung zwischen Lohn und Gehalt wider.

Für ein modernes Industrieunternehmen und das dazugehörige Entgeltsystem ist diese Trennung nicht mehr zeitgemäß. Arbeit hat sich stark verändert. Produktionsprozesse sind digitaler geworden, Verwaltung und Fertigung greifen enger ineinander, technische Berufe haben sich weiterentwickelt, neue Aufgaben sind entstanden. Viele Tätigkeiten lassen sich heute nicht mehr sauber in alte Kategorien einordnen. Deshalb braucht es ein Entgeltsystem, das zur heutigen Arbeitswelt bei Volkswagen passt. In Zukunft ist damit die Durchlässigkeit zwischen dem direkten und dem indirekten Bereich gegeben.

Die bisherige Trennung zwischen Lohn und Gehalt ist damit endgültig überwunden. Künftig soll es ein gemeinsames Entgeltsystem geben, das für alle tariflich Beschäftigten nach denselben Kriterien funktioniert – unabhängig davon, ob jemand in der Produktion, in der Instandhaltung, in der Logistik, in der Verwaltung, in technischen Bereichen oder in anderen Funktionen arbeitet.

Das neue System soll klarer strukturiert, verständlicher und für die Beschäftigten besser nachvollziehbar sein. Heute ist die Systematik sehr komplex und unübersichtlich. Es gibt mehr als 6.000 unterschiedliche Arbeitssysteme und 167 Tätigkeitsbeschreibungen.

Nun soll die bestehende Komplexität spürbar reduziert und zugleich Gerechtigkeit und Transparenz deutlich erhöht werden.

Wichtig ist: Vereinfachung bedeutet nicht, dass Arbeit weniger wertgeschätzt wird. Im Gegenteil. Ein modernes Entgeltsystem soll die Anforderungen der Arbeit besser sichtbar machen. Es soll nachvollziehbar abbilden, welche Qualifizierungen, Schwierigkeiten, Freiheiten und Verantwortungen mit einer Arbeitsaufgabe verbunden sind. Dadurch wird die Grundlage geschaffen, Beschäftigte fairer und transparenter einzugruppieren.

Mit dem neuen Entgeltsystem wollen wir nicht nur Vergütung neu ordnen, sondern die Zukunft der Arbeit bei Volkswagen aktiv gestalten. Wichtig ist: Die Besitzstandsregelung sorgt dafür, dass durch die Einführung des modernen Entgeltsystems niemand im tariflichen, monatlichen Entgelt schlechter gestellt wird. Das aktuelle Entgeltsystem ist rund 30 Jahre alt – es stammt aus einer Zeit, in der Tätigkeiten, Technologien und Anforderungen ganz andere waren. Jetzt geht es darum, dieses System an die Realität von heute und die Aufgaben von morgen bei Volkswagen anzupassen.

Thorsten GrögerVerhandlungsführer der IG Metall

Wir werden in den Verhandlungen dafür sorgen, dass der Haustarif auch in Zukunft das leistet, wofür er schon bisher stand: nämlich in unserer Branche ein wegweisender Maßstab auf Top-Niveau zu sein. Und schon mit der Einigung aus Dezember 2024 haben wir festgelegt, dass die Besitzstands-Logik mögliche Nachteile auf individueller Ebene verhindert. Das ist ein entscheidender Faktor für den Übergang in das nun neu zu gestaltende Haustarif-System.

Daniela CavalloGesamtbetriebsratsvorsitzende der Volkswagen AG

In drei kurzen Filmen erklärt

Worum geht es eigentlich konkret? In kleinen Erklärstücken wollen wir euch die Neugestaltung des Entgeltsystems näherbringen.

EP 01 In Produktion
EP 02 In Produktion
EP 03 In Produktion

Fragen und Antworten

Wann tritt das neue Entgeltsystem in Kraft?
Das neue Entgeltsystem soll zum 1. Januar 2027 eingeführt werden.
Welche Ziele verfolgt die Einführung des neuen Entgeltsystems?
Ziel der Verhandlungen ist die Einführung eines einheitlichen, transparenten und zeitgemäßen Bewertungs- und Eingruppierungssystems für die tariflich Beschäftigten. Das neue System soll klarer strukturiert, verständlicher und für alle Beschäftigten nachvollziehbar sein.
Für wen gilt das neue Entgeltsystem?
Das neue Entgeltsystem gilt für alle Beschäftigten im Tarif, ausgenommen hiervon sind Dual Studierende und Auszubildende.
Für welche Gesellschaften wird das moderne Entgeltsystem eingeführt?
Das moderne Entgeltsystem wird unmittelbar zunächst für die Volkswagen AG eingeführt. Aufgrund von sogenannten Anschlusstarifverträgen wird das moderne Entgeltsystem auch für die Gesellschaften Volkswagen Financial Services AG, VW Immobilien und DX.One zur Anwendung kommen.
Wann sind die Verhandlungen gestartet?
Volkswagen und die IG Metall sind am Mittwoch, 12. November 2025, erstmals zusammengekommen und haben damit offiziell die Verhandlungsphase über das neue Entgeltsystem eröffnet.
Wann startet die Umsetzung des Modernen Entgeltsystems?
Die Umsetzungsphase des Modernen Entgeltsystems startet laut Projektplan im zweiten Halbjahr 2026. Im Laufe dieses zweiten Halbjahres wird mit der Eingruppierung der Beschäftigten begonnen und auch die Besitzstände ermittelt. Das Projekt bereitet außerdem die Umsetzung in den IT-Systemen sowie die Kommunikation an die Beschäftigten vor.
Wer sitzt am Verhandlungstisch? Wer verhandelt das moderne Entgeltsystem?
Die Volkswagen AG und die IG Metall haben Verhandlungs- und Projektteams gebildet. Die Verhandlungsführer sind Arne Meiswinkel (Personalvorstand Marke Volkswagen) für das Unternehmen sowie Thorsten Gröger (Bezirksleiter IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt) für die Arbeitnehmerseite.
Wie bin ich als Arbeitnehmer abgesichert?
Nach erfolgter Eingruppierung und Festsetzung der Entgelte können Differenzen auftreten. Überschreitet das bisherige tarifliche Monatsentgelt das neue tarifliche Monatsentgelt, so wird die Differenz als tarifdynamischer Besitzstand ausgewiesen und mit dem Monatsentgelt gezahlt.
Was bedeutet „Besitzstand"?

Wenn das bisherige Monatsentgelt das neue Monatsentgelt überschreitet, greift der Besitzstand. Das bedeutet: Die Differenz wird als tarifdynamischer Besitzstand ausgewiesen und mit dem Monatsentgelt gezahlt.

Entgelterhöhungen ab dem 1. Januar 2027 bis zum 31.12.2030 werden bis zu 1,5 Prozent auf den Besitzstand angerechnet – bei mehreren Tarifrunden bis zu einer Höhe von insgesamt maximal 6 Prozent.

Welche Folgen hat meine neue Einstufung für mich?

Wenn das bisherige Monatsentgelt das neue Monatsentgelt überschreitet, greift der Besitzstand. Das bedeutet: Die Differenz wird als tarifdynamischer Besitzstand ausgewiesen und mit dem Monatsentgelt gezahlt.

Entgelterhöhungen ab dem 1. Januar 2027 werden zu 1,5 Prozent auf den Besitzstand angerechnet – bei mehreren Tarifrunden bis zu einer Höhe von insgesamt 6 Prozent.

Sollten am 1. Januar 2031 die individuellen Besitzstände noch nicht in Höhe von 6 Prozent verrechnet sein, so erfolgt eine weitere Verrechnung. Diese erfolgt mit der aus dem Jahr 2024 aufgeschobenen, zum 1. Januar 2031 einsetzenden Entgelterhöhung in Höhe von 5,5 Prozent.