September und Dezember 2024 – eine historische Tarifauseinandersetzung
Volkswagen stand vor einer Zäsur, wie es sie in der Geschichte des Unternehmens kaum gegeben hatte. Zehntausende Kolleginnen und Kollegen hätten ihre berufliche Zukunft und Existenz unmittelbar verloren. IG Metall, Betriebsrat und Belegschaft haben das gemeinsam verhindert – möglich war das nur durch Solidarität und entschlossenes Auftreten.
- Keine Werksschließungen
- Keine Massenentlassungen
- Keine Entgeltkürzung mit dem Rasenmäher
Vom Tarifergebnis 2024 zur Neugestaltung des Entgeltsystems
Teil des Tarifergebnisses von 2024 ist die Vereinbarung, ein neues Entgeltsystem zu schaffen. Das bisherige System ist über viele Jahrzehnte gewachsen und bekommt nun ein Update, damit es auch in Zukunft trägt. Ziel ist ein Entgeltsystem, das modern, transparent und fair ist.
Niemand wird durch die Einführung des neuen Entgeltsystems beim tariflichen Monatsentgelt schlechter gestellt.
Dafür sorgt die vereinbarte Besitzstandsregelung – fester Bestandteil des Tarifergebnisses 2024.
Warum das System ein Update braucht
Das bestehende Entgeltsystem ist historisch gewachsen. Es stammt aus einer Zeit, in der Arbeit bei Volkswagen noch deutlich stärker in klassische Kategorien aufgeteilt wurde: hier der direkte Bereich, also vor allem die Produktion, dort der indirekte Bereich, also zum Beispiel Verwaltung, Planung, Entwicklung oder unterstützende Aufgaben. Diese Trennung spiegelt sich bis heute in der Unterscheidung zwischen Lohn und Gehalt wider.
Für ein modernes Industrieunternehmen und das dazugehörige Entgeltsystem ist diese Trennung nicht mehr zeitgemäß. Arbeit hat sich stark verändert. Produktionsprozesse sind digitaler geworden, Verwaltung und Fertigung greifen enger ineinander, technische Berufe haben sich weiterentwickelt, neue Aufgaben sind entstanden. Viele Tätigkeiten lassen sich heute nicht mehr sauber in alte Kategorien einordnen. Deshalb braucht es ein Entgeltsystem, das zur heutigen Arbeitswelt bei Volkswagen passt. In Zukunft ist damit die Durchlässigkeit zwischen dem direkten und dem indirekten Bereich gegeben.
Zentrale Leitfragen, die wir in den Verhandlungen klären:
- Welche Arbeitsaufgaben werden bei der Volkswagen AG künftig gebraucht?
- Wie werden Tätigkeiten bewertet – und welche Anforderungen spielen eine Rolle?
- Wie wird sichergestellt, dass gleiche und vergleichbare Arbeit nachvollziehbar eingeordnet wird?
- Wie entsteht ein System, das auch neue Berufsbilder, veränderte Arbeitsprozesse und künftige Entwicklungen besser abbilden kann?
- Wie sehen Entwicklungsmöglichkeiten künftig aus?
- Wie gelingt der Übergang vom alten zum neuen Entgeltsystem?
Für wen der Volkswagen-Haustarifvertrag gilt
Der Volkswagen-Haustarifvertrag ist einer der größten Firmentarifverträge in Deutschland. Genau deshalb ist die Neugestaltung des Entgeltsystems ein so großes und wichtiges Projekt.
Sechs Volkswagen-AG-Standorte
- Braunschweig
- Emden
- Hannover
- Kassel
- Salzgitter
- Wolfsburg
Drei sächsische Standorte
- Chemnitz
- Dresden
- Zwickau
Tochterunternehmen
- VW Financial Services
- VW Immobilien
- dx.one
Der Volkswagen-Haustarifvertrag gilt für die Beschäftigten der Volkswagen AG an den Standorten Braunschweig, Emden, Hannover, Kassel, Salzgitter und Wolfsburg. Darüber hinaus kommt die Neuregelung auch bei Beschäftigten der Volkswagen Financial Services, der Volkswagen Immobilien und der dx.one zur Anwendung. Auch bei den drei sächsischen Volkswagen-Standorten Chemnitz, Dresden und Zwickau wird das neue Entgeltsystem in Kraft treten.